Wenn Vertrauen missbraucht wird

Jeder Unternehmer muss seinen Mitarbeitern bis zu einem gewissen Grad vertrauen können, dass sie sich nicht an Kasse oder Waren bedienen, dass sie die Lagerbestände nicht manipulieren oder nicht mit Zulieferern kriminell zusammenarbeiten. 

Betrug und Unterschlagung kommen dennoch vor. Um die finanziellen Schäden derartiger Machenschaften in Grenzen zu halten, gibt es die Vertrauensschaden-Versicherung. Dabei entstehen Vertrauensschäden oft nicht mit einem lauten Knall – dass etwa eine komplette Tageseinnahme verschwindet –, sondern bleiben nicht selten über Monate und sogar Jahre unentdeckt. Die Schäden sind dann immens. Manche Mitarbeiter sind erstaunlich kreativ, was ihr Betrügereien und Unterschlagungen betrifft. Es kann helfen, wenn zum Beispiel nicht immer der gleiche Mitarbeiter für die Inventur verantwortlich ist, sondern diese Aufgabe wechselt. So kommen Unregelmäßigkeiten schneller ans Tageslicht. 
Tritt der Ernstfall ein, überbrückt die Vertrauensschaden-Versicherung den entstandenen finanziellen Schaden, holt sich aber – wenn möglich – das Geld von dem Verursacher zurück. In der Regel gibt es einen Titel über 30 Jahre und der Schädiger muss seine Schuld an die Versicherung begleichen. Für den Betreiber bedeutet das Geld von der Versicherung, dass er seinen regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.

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Eva Lorenz Versicherungsmakler e.K.
Friedrich-Menges-Gasse 10
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