Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und privater Vorsorge, ein wichtiges Instrument für die individuelle finanzielle Vorsorge von Arbeitnehmern. Man versteht darunter die Leistungen, die ein Arbeitgeber Ihnen zur Altersversorgung, der Hinterbliebenenversorgung oder der Invaliditätsversorgung zusagen kann. Weiterhin ist sie eine gute Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und so auch ein Stück weit soziale Verantwortung zu übernehmen. Die betriebliche Altersversorgung wird auf verschiedenen Wegen staatlich gefördert, bspw. steuerlich. Um die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu fördern, wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jahren für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung geschaffen.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie auf zukünftige Gehaltsbestandteile – etwa das Weihnachtsgeld – verzichten, um daraus einen Teil Ihrer Altersvorsorge zu finanzieren (§1a BetrAVG). Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen. Andernfalls können Sie als Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für Sie eine Direktversicherung abschließt. Die Auswahl des Versorgungsträgers – z. B. eine Versicherungsgesellschaft – obliegt aber Ihrem Arbeitgeber.

In der Praxis wird aufgrund der einfachen Verwaltung oft der Durchführungsweg der Direktversicherung gewählt. Das sind spezielle Tarife von Lebensversicherern, mit denen Ihre Anwartschaft auf eine Betriebsrente finanziert wird. Oft werden mehrere Mitarbeiter zu so genannten Kollektiven zusammengefasst, wodurch höhere Leistungen möglich sind. Als (Betriebs-)Gemeinschaft spart es sich also deutlich effizienter! Fragen Sie auch Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss gewähren kann.

Die einmal umgewandelten Entgeltbestandteile münden direkt in eine so genannte unverfallbare Anwartschaft. Die einmal aufgebauten Ansprüche kann Ihnen dann keiner mehr nehmen. Das gilt auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, denn für Ihre Rente stehen entweder die Versicherungsgesellschaft oder der so genannte Pensions-Sicherungs-Verein ein.

Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, würden wir gerne mit Ihnen besprechen.

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