Schlüsselverlust: Wer zahlt, wenn keine Haftung besteht?

Ein verlorener Schlüssel kann teuer werden – vor allem, wenn ganze Schließanlagen ausgetauscht werden müssen. Doch Vorsicht: Die klassische Privathaftpflicht zahlt nur, wenn eine gesetzliche Haftung besteht. Das bedeutet: Sie müssen tatsächlich für den Schaden verantwortlich sein.

Problematisch wird es, wenn Sie zwar den Schlüssel verlieren, aber keine direkte Haftung vorliegt – zum Beispiel bei einem Schlüssel für den Arbeitsplatz oder eine Gemeinschaftsanlage. In solchen Fällen greift die Standarddeckung oft nicht.

Die Lösung: Erweiterte Schlüsselversicherung als Zusatzbaustein in der Privathaftpflicht. Sie deckt auch Schäden ohne Haftungsgrundlage und übernimmt die Kosten für den Austausch von Schließanlagen – ein wichtiger Schutz für Mieter, Arbeitnehmer und Ehrenamtliche.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihren Vertrag! Viele ältere Policen enthalten diesen Baustein nicht. Wir beraten Sie gern, wie Sie sich gegen teure Überraschungen absichern.

Kontakt

Eva Lorenz Versicherungsmakler e.K.
Friedrich-Menges-Gasse 10
47809 Krefeld

Tel.: 02151-7841933
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