Kindernachversicherung: Vorsorge beginnt bei den Eltern

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderer Moment – und der richtige Zeitpunkt, an die Absicherung zu denken. In der privaten Krankenversicherung gilt: Kinder können ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, wenn die Eltern bereits privat versichert sind. Aber: Es gibt klare Regeln.

Frist beachten: Innerhalb von zwei Monaten nach Geburt muss die Anmeldung erfolgen.
Leistungsumfang: Das Kind kann höchstens die Leistungen des versicherten Elternteils erhalten.
Vorsorge der Eltern: Wer selbst gut abgesichert ist, schafft die Basis für den Schutz des Kindes.

Versäumen Sie die Frist, ist eine spätere Aufnahme nur mit Gesundheitsprüfung möglich – und das kann bei Vorerkrankungen schwierig werden. Auch für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Blick auf Zusatzversicherungen für Kinder, etwa für Zahnbehandlungen oder stationäre Leistungen.

Unser Tipp: Sorgen Sie vor! Eine solide Absicherung der Eltern erleichtert die Nachversicherung des Kindes. Wir beraten Sie gern, wie Sie die richtige Vorsorge treffen.

Kontakt

Eva Lorenz Versicherungsmakler e.K.
Friedrich-Menges-Gasse 10
47809 Krefeld

Tel.: 02151-7841933
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