Photovoltaik - Strom von der Sonne
Nicht erst seit der Energiekrise denken viele Haus- und Wohnungseigentümer über eine eigene Solaranlage zur Stromerzeugung nach. Die bürokratischen und steuerlichen Hürden sollen abgebaut werden. Wer sich eine Photovoltaik (PV)-Anlage zulegen möchte, muss dabei in der Regel vor allem ...
... auf baurechtliche und genehmigungsrelevante Vorschriften achten. So kann es etwa vorkommen, dass für eine PV-Anlage, die auf einer Freifläche aufgestellt oder an einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht werden soll, eine Baugenehmigung nötig ist. Genehmigungsfrei sind in den meisten Bundesländern wiederum Anlagen, die auf Gebäudedächern montiert werden. Je nach Bundesland kann es hier jedoch Ausnahmen geben. Bauherren sollten darauf achten, dass bei der Installation allen üblichen baurechtlichen Pflichten und Vorgaben nachgekommen wird. So muss eine Photovoltaikanlage beispielsweise stets so angebracht werden, dass sie nicht absturzgefährdet ist, genug Abstand zum Nachbarhaus oder zur benachbarten Wohnung hat und keine der umliegenden Wohnparteien blendet.
Vorschriften beachten
Neben baurechtlichen Vorschriften ist bei Kauf und Installation einer PV-Anlage außerdem darauf zu achten, dass sie mit den Anforderungen des örtlichen Stromnetzes kompatibel ist und entsprechend beim Stromnetzbetreiber angemeldet wird. Zudem sollten sich Betreiber, die einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, der steuerrechtlichen Folgen bewusst sein. Denn durch die Einspeisung werden sie in den Augen des Finanzamts automatisch zu Gewerbetreibenden. Welche Steuerpflichten sich daraus ergeben – etwa mit Blick auf die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer oder die Grunderwerbsteuer – hängt maßgeblich von der Größe, der Leistung und anderen Merkmalen der PV-Anlage ab.
Steuerliche Erleichterungen
Ab Januar 2023 sollen bürokratische und steuerliche Hürden für Solaranlagen abgebaut werden. So sollen die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen von der Ertragsteuer befreit werden. Das gilt für Einfamilienhäuser bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt und bei Mehrfamilienhäusern bis 15 Kilowatt pro Gewerbe- oder Wohneinheit. Zudem soll auf die Lieferung und Installation einer Anlage unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer entfallen. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Makler.
Quelle: Arag
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