Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung

Verantwortung lässt sich nicht immer delegieren: Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen bleibt Sache des Chefs.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie sowieso: Die relevanten Paragrafen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Darin steht, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern durch Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse potenzieller Gefahren, die vom Betrieb insgesamt sowie von jedem Arbeitsplatz ausgehen können. Solche Beurteilungen bilden die Basis der Maßnahmen, die Arbeitgeber für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes für ihre Mitarbeiter ergreifen müssen.

Wichtig: Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Betriebe unabhängig von ihrer Größe eine Dokumentationspflicht erfüllen. Festzuhalten sind in jedem Falle die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem die darauf fußenden Arbeitsschutzmaßnahmen sowie das Ergebnis der (regelmäßigen) Überprüfungen. Wesentliche Faktoren, die im Zuge der Beurteilung beachtet werden müssen, sind beispielsweise die Gestaltung der Arbeitsplätze, ggfs. verwendete Gefahrenstoffe, Arbeitsmittel wie Maschinen bzw. Werkzeuge und die Gestaltung der Arbeitsprozesse sowie psychische Belastungen. Ansprechpartner bei Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes können Industrie- und Handwerkskammern sein, aber auch die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften.

Verantwortungsvolle Arbeitgeber nehmen das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter oft im Rahmen eines professionellen betrieblichen Gesundheitsmanagements selbst in die Hand. Gesundheitliche und letztlich finanzielle Risiken, die sich aus den Arbeitsprozessen ergeben können, lassen sich mit privaten Versicherungslösungen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, sehr gut absichern.

Eine qualifizierte Beratung können unabhängige Versicherungsmakler auch hier gewährleisten. Verschiedene betriebliche Versicherungslösungen für Mitarbeiter bewirken zudem, dass die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber für seine (künftigen) Mitarbeiter steigt. Ein Plus im Wettbewerb um gut ausgebildete Arbeitskräfte.

Kontakt

Eva Lorenz Versicherungsmakler e.K.
Friedrich-Menges-Gasse 10
47809 Krefeld

Tel.: 02151-7841933
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E-Mail: info@lorenz-versicherungsmakler.de

 


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